
Entmündigung
Wird jemand entmündet, bedeutet dies, dass ihm die Geschäftsfähigkeit entzogen wird. In Deutschland ist die Entmündigung ein ziemlich aufwändiges Verfahren, welches nur mit Hilfe eines Gerichts möglich ist. Schon beim Antrag für die Entmündigung, muss dieser gut begründet sein, warum man eine Person für nicht mehr geschäftsfähig erklären lassen möchte. Hierfür ist ein umfangreiches Gutachten erforderlich. Die angegebenen Gründe werden sorgfältig überprüft, bevor einer Entmündigung von Amtswegen zugestimmt wird. Gründe hierfür können Krankheiten, schwere Alkohol- oder Drogensucht, aber auch Geisteskrankheiten sein. Meist sind es Familienangehörige, welche sich Sorgen machen und damit den Betroffenen schützen möchten.