
Teilstationäre Pflegesätze
Wenn Krankenhausleistungen oder Pflegeleistungen teilstationär geleistet werden, werden auch teilstationäre Pflegesätze in Anrechnung gebracht. Teilstationäre Pflegesätze errechnen sich aus dem teilstationären Abteilungspflegesatz, der für jede Fachabteilung in einem Krankenhaus unterschiedlich sein kann und dem teilstationären Basispflegesatz, der in der Regel in der gesamten Klinik oder Pflegeeinrichtung identisch ist. Im Prinzip errechnet sich der teilstationäre Pflegesatz identisch wie der vollstationäre Pflegesatz. Fallen während eines Abrechnungszeitraums mehrere teilstationäre Behandlungstage an, werden diese auf einer Gesamtrechnung zusammengefasst. Bei Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, entfallen sowohl die Praxisgebühr als auch die sonst bei einem vollstationären Aufenthalt anfallenden 10 Euro pro Behandlungstag.