
Kostenübernahmeerklärung
Bei Versicherten der privaten Krankenversicherung wird bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung an das Krankenhaus notwendig. Der Versicherte händigt dem Krankenhaus seine Versicherungsnummer aus. Das Krankenhaus setzt sich dann zwecks der Kostenübernahmeerklärung mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung. Anhand dieser Kostenübernahmeerklärung kann das Krankenhaus die Kosten für die stationäre Behandlung direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nur für den jeweiligen Krankenhausaufenthalt gültig und muss bei jedem erneuten Aufenthalt neu beantragt werden. Da diese Kostenübernahmeerklärung sich aber nur auf den reinen stationären Aufenthalt beschränkt, sollte der Versicherte sich in jedem Fall auch noch eine Erstattungszusage für die ärztliche Behandlung zukommen lassen.