
Pflichtbeitrag
Unter dem Begriff Pflichtbeitrag verstehen sich die Beiträge, welche von Pflichtversicherten in die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt werden müssen. Bei diesen beiden Sozialversicherungen handelt es sich um Pflichtversicherungen, welche für jeden verpflichtet sind, so fern die Versicherungspflichtgrenzen nicht unter- oder überboten werden. Diese Pflichtversicherungen dienen dazu, einen Grundschutz in den Bereich Pflege-, Kranken und Rentenversicherung für die Versicherten zu garantieren. Darüber hinaus wird so garantiert, dass sich alle Pflichtversicherten am solidarischen System der Pflichtversicherungen beteiligen. Als Alternative zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem bietet sich die Möglichkeit, private Versicherungsangebote in Anspruch zu nehmen, sofern die Rahmenbedingungen zur Aufnahme erfüllt werden.