
Vorsatz
Der Vorsatz beschreibt ein Vorgehen eines Versicherten, welcher vorsätzlich einen Schaden in Kauf nimmt um eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können. Sofern die Versicherung solch einen Vorsatz nachweisen kann besteht von Seiten der Versicherung keine Verpflichtung den entstandenen Schaden als Versicherungsleistung zu übernehmen. Darüber hinaus macht sich der Versicherte durch solch ein vorsätzliches Vergehen strafbar, welches auch entsprechend strafrechtlich geahndet werden kann. Viele Versicherungen behalten sich bei solch einem Verhalten eine Kündigung des Versicherten vor. Solch ein vorsätzliches Verhalten kann auf die unterschiedlichsten Versicherungsarten zutreffen.