
Vorinvalidität
Die sogenannte Vorinvalidität kommt dann zum Tragen, wenn beispielsweise eine Person einen Unfall erleidet und aufgrund dessen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat. Kurz gesagt, sind durch den Unfall bestimmte Funktionen geistiger oder körperlicher Art betroffen, welche bereits vor diesem schon vorhanden waren, wird ein Abzug der Vorinvalidität von der Versicherungsleistung vorgenommen. Wie hoch der Betrag ist, der von der Versicherungsleistung abgezogen wird, errechnet sich aus mehreren Punkten. Sehr wichtig ist hierbei, wie hoch die Beeinträchtigung bereits vor dem Unfall war und wie schwer diese dann nach einem Unfall ist. So wird dann anteilig der vor dem Unfall vorhandene Schaden abgezogen und nur der Teil als Versicherungsleistung bezahlt, der hinzugekommen ist.