
Beihilfebemessungssatz
Der sogenannte Beihilfebemessungssatz tritt in aller Regel in Zusammenhang einer Krankenversicherung auf. Anspruch darauf haben nur Beihilfeberechtigte. Somit werden ärztliche Leistungen zum einen von der Beihilfe beglichen und zum anderen von der Krankenkasse. Die Höhe der Beihilfe ist individuell verschieden, deshalb ist dafür der Beihilfebemessungssatz auch so wichtig. In der Regel kann der Beihilfesatz 50-80 % betragen. Für die Berechnung der Höhe der Beihilfe sind einige Faktoren ausschlaggebend. Wichtig ist demnach das eigene Berufsleben, Kinder, Beruf des Ehepartners, sowie die persönlichen Umstände wie zum Beispiel Krankheiten können den Beihilfesatz beeinflussen.