Warning: include(/www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/php/send.php): failed to open stream: Permission denied in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343

Warning: include(): Failed opening './php/send.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343
beihilfebemessungssatz

Beihilfebemessungssatz

Der sogenannte Beihilfebemessungssatz tritt in aller Regel in Zusammenhang einer Krankenversicherung auf. Anspruch darauf haben nur Beihilfeberechtigte. Somit werden ärztliche Leistungen zum einen von der Beihilfe beglichen und zum anderen von der Krankenkasse. Die Höhe der Beihilfe ist individuell verschieden, deshalb ist dafür der Beihilfebemessungssatz auch so wichtig. In der Regel kann der Beihilfesatz 50-80 % betragen. Für die Berechnung der Höhe der Beihilfe sind einige Faktoren ausschlaggebend. Wichtig ist demnach das eigene Berufsleben, Kinder, Beruf des Ehepartners, sowie die persönlichen Umstände wie zum Beispiel Krankheiten können den Beihilfesatz beeinflussen.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.