
Gehaltsfortzahlung
Der Arbeitgeber ist zu einer Gehaltsfortzahlung einem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, wenn dieser ohne eigenes Verschulden erkrankt ist. In den allermeisten Fällen ist davon auszugehen, dass kein eigenes Verschulden vorliegt. Es gibt jedoch immer wieder einmal Fälle, in denen individuell abgeklärt werden muss, ob eigenes Verschulden vorliegt. Eigenes Verschulden wären gefährliche Hobbys, welchen der Arbeitnehmer in seiner Freizeit nachgeht. Bei allgemeinen Krankenfällen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gehaltsfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen zu bezahlen. Ist der Arbeitnehmer bis dahin noch nicht genesen, muss dieser bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen. /p>