
Landesversicherungsanstalten
Die Landesversicherungsanstalten waren bis vor einigen Jahren zuständig für die Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter, Handwerker und gewerblich tätige Menschen. So haben die Landesversicherungsanstalten eine ganze Reihe von Aufgaben übernommen, die hin von der einfachen Rentenauskunft bis zu Beratung der Rentenansprüche gingen. Die Verwaltung hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Reform im Jahr 2005 aber erheblich geändert! So wurden die Landesversicherungsanstalten an die Rentenversicherung angeschlossen und der eigene Vermögens- und Haushaltsführung abgeschafft. Je nach Bundesland hatten die Landesversicherungsanstalten einen oder mehrere Verwaltungssitze, um die Mitglieder optimal betreuen zu können.