
Pflegeversicherungszuschlag
Der Pflegeversicherungszuschlag ist eine Leistung, welche für Personen gewährt werde, kann, die BAföG beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Kostenübernahme der monatlich anfallenden Pflegeversicherungsbeiträge. Hierbei wird der Pflegeversicherungszuschlag nicht an den Empfänger ausgezahlt, sondern direkt an die Pflegeversicherung überwiesen. Ob ein Anrecht auf Pflegeversicherungszuschlag besteht, muss von Fall zu Fall geklärt werden, sodass sich über das Anrecht keine pauschale Beurteilung fällen lässt. Die Pflegeversicherung dient dazu, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit die anfallenden Kosten für die Pflege des Versicherten decken zu können.