
Kostenübernahmeerklärung PKV
In der Regel müssen Versicherte in der privaten Krankenversicherung erst einmal die Rechnungen, welche sie von ihrem Arzt erhalten, selber begleichen. Danach reichen sie diesen Beleg bei ihrer Krankenversicherung ein, welche den Betrag prüft und entsprechend dem Tarif anteilig den Rechnungsbetrag auf das Konto des Versicherten überweist. Etwas anders sieht diese Vorgehensweise im Fall einer stationären Aufnahme im Krankenhaus aus. In solchen Fällen setzt sich das Krankenhaus mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung und erhält eine Kostenübernahmeerklärung der PKV, sodass die teilweise sehr hohen Krankenhauskosten direkt vom Krankenhaus mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet werden können.