
Festzuschüsse
Festzuschüsse erhalten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Zahnersatz benötigen. Für Kronen, Brücken oder Prothesen erhält ein Versicherter einen befundbezogenen Festzuschuss. Bei diesem Festzuschuss, handelt es ich um einen festgesetzten Betrag, der sich an der üblichen zahnärztlichen Regelversorgung orientiert. Die Festzuschüsse ermöglichen den Versicherten mehr Wahlfreiheit, das bedeutet die Versorgungsform kann frei gewählt werden. Als Beispiel: Möchte ein Versicherter ein Implantat, muss er was die Eigenbeteiligung betrifft etwas mehr bezahlen, als wenn er sich für einen anderen Zahnersatz wie Brücke oder Krone entscheiden würde. Durch die Festzuschüsse erhalten Versicherte dennoch mehr Leistungen, denn früher hätte er bei einem Implantat gar keinen Zuschuss bekommen.