
Zahlungspflicht
Ein Versicherungsnehmer, welcher einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, steht in der Zahlungspflicht. Der Versicherte ist dazu verpflichtet, seine Beiträge pünktlich und zuverlässig zu leisten. Im Gegenzug ist das Versicherungsunternehemn, beispielsweise die private Krankenversicherung dazu verpflichtet, ihre Leistung zu erbringen. Kommt ein Versicherungsneher seiner Zahlungspflicht nicht nach, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Ist dies der Fall, kommen zudem erschwerte Bedingungen für eine neue private Krankenversicherung hinzu. Um einen Vertrag zu bekommen, braucht man dann gute Argumente.