
Beginnverlegung
Ist die Rede von einer Beginnverlegung, handelt es sich hier in Zusammenhang mit einer Krankenversicherung, um einen vorher vertraglich festgelegten Vertragsbeginn. Bei der Beginnverlegung handelt es sich um eine Sonderregelung, welche nur möglich ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. In der Regel ist es so, dass bei einer Beginnverlegung, der Versicherungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird, selten, aber möglich kann dieser auch vorverlegt werden, dass ist aber eher die Ausnahme. Wurde er vorverlegt, können allerdings keine ärztlichen Leistungen aus der Vergangenheit rückwirkend gegenüber der Krankenversicherung geltend gemacht werden.