Mahnverfahren
Wird ein Versicherungsvertrag geschlossen, gehen beide Partner (Versicherungsunternehmen, Versicherungsnehmer) Verpflichtungen ein. So hat das Versicherungsunternehmen die Pflicht die im Vertrag vermerkten Leistungen zu erbringen, der Versicherungsnehmer hat im Gegenzug die Pflicht, die anfallenden Beiträge zu bezahlen. Kommt nun ein Versicherungsnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann das Versicherungsunternehmen ein Mahnverfahren einleiten. Bei so einem Mahnverfahren werden mehrere Stufen durchlaufen, bis es letztendlich bei nicht Bezahlung zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann. Ein Mahnverfahren ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden, welche natürlich auch vom Versicherungsnehmer bezahlt werden müssen.