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solidaritaetsprinzip

Solidaritätsprinzip

Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem so genannten Solidaritätsprinzip, dies bedeutet, dass alle Patienten gleich behandelt werden. Egal welches Alter sie haben, über welches Einkommen Sie verfügen oder welchen Beitrag sie monatlich für die Krankenkasse zu entrichten haben. Hierbei handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenkasse aber immer nur um die medizinische notwendige Behandlungsmethode. Dies steht im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in welcher den Versicherten auch andere Behandlungsmethoden zur Auswahl stehen. Nachteilig bei der privaten Versicherung ist aber die Gestaltung der Beiträge, welche individuell nach persönlichen Faktoren berechnet wird.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.