
Arbeitsunfähigkeit
Wer bei einer Arbeitsunfähigkeit als privater Versicherungsnehmer Krankentagegeld erhalten möchte, muss zum einen eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegen haben und zum anderen diese Option, separat im Versicherungsvertrag aufgenommen haben. Als Arbeitnehmer hat man einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. In dieser zahlt der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit den Lohn weiter. Danach übernimmt die GKV die Zahlung von Krankengeld, die private Krankenversicherung zahlt dann das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld. Wichtig dafür ist, dass die 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit in Form eines ärztlichen oder medizinischen Befundes schriftlich vorliegt.