
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsbeginn ist nicht zwingend identisch mit dem Tag der Antragstellung. Liegt allerdings zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine bindende Zusage des Versicherers vor und zahlt der Versicherungsnehmer an diesem Tag den ersten Beitrag, handelt es sich um den Versicherungsbeginn. Im Normalfall ist allerdings der 1. Tag eines Monats in der Zukunft liegend der Versicherungsbeginn. Das kann beispielsweise der nächste 1. sein, oder aber auch ein beliebiges Datum, sofern die Versicherungsgesellschaft damit einverstanden ist. Es macht vor allem dann Sinn, den Versicherungsbeginn in die Zukunft zu verlegen, wenn eine bestehende Versicherung gekündigt wird, damit keine Versicherungslücke entsteht, oder eine gar eine Doppelversicherung.