
Basistarif
Private Krankenkassen sind seit dem 1. Januar 2009 dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Der angebotene Basistarif ist mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Basistarif stellt eine Grundabsicherung für die Versicherten dar. Allerdings gilt dieser nur für die Versicherten selbst, Familienangehörige können nicht wie bei der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden. Diese müssen separat versichert werden. Wie hoch der Basistarif ist, richtet sich nach dem Eintrittsalter in die private Krankenversicherung, nach dem Geschlecht und dem Einkommen. Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung lohnt sich immer, denn unter Umständen können die gleichen Leistungen in der privaten viel günstiger sein.