
Mitgliedschaft studentische Krankenversicherung
Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung basiert darauf, dass eine gültige Studienbescheinigung der jeweiligen Krankenkasse vorliegt. Sollte solch eine Bescheinung der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, haben Studenten die Möglichkeit auf deutlich günstigere Tarife zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückzugreifen, so lange das Studium in einem entsprechendem Rahmen absolviert wird, eine gewisse Altersgrenze nicht überschritten wird und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche geregelt gearbeitet werden. Die studentische Krankenversicherung stellt eine gute Möglichkeit dar, sich zu geringen Kosten gesetzlich versichern zu können. Aber auch die privaten Krankenversicherungen bieten auf diesem Gebiet einige Alternativen an.