
Sitzlandprinzip
Das Sitzlandprinzip besagt, dass Krankenversicherungsunternehmen, welche über einen Sitz innerhalb der Europäischen Union verfügen, nur der Aufsichtsbehörde verpflichtet sind, welche sich im Land des Firmensitzes befindet. Durch die neue Reglung sind Geschäfte für private Krankenversicherungen innerhalb der europäischen Union enorm vereinfacht worden. Sprich es ist den Versicherungen nun ohne zusätzliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde möglich ihre Krankenversicherungen im gesamten EU-Raum anbieten zu können. Diese Entwicklung sorgt vor allem für einen verstärkten Wettbewerb unter den einzelnen Versicherungen und ist vor allem für die Versicherten lohnenswert, da durch mehr Wettbewerb attraktivere Versicherungsangebote auf dem Versicherungsmarkt angeboten werden.