
Sozialversicherungsabkommen
Bei einem Sozialversicherungsabkommen handelt es sich um ein Abkommen zwischen verschiedenen Ländern. Dieses Abkommen besagt, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Land, mit welchem ein Abkommen besteht, in den Genuss von kostenloser gesundheitlicher Versorgung kommen können. Daher sollten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung vor einer Reise ins Ausland immer abklären, ob das gewählte Reiseziel über ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland verfügt. Sollte nicht solch ein Sozialversicherungsabkommen vorliegen, empfiehlt es sich über einen zusätzlichen Schutz in Form einer Auslandskrankenversicherung nachzudenken, um im Fall einer Verletzung oder Erkrankung nicht auf den teilweise hohen Kosten sitzen zu bleiben.