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Nichtzahlung des Beitrags

Die Nichtzahlung des Beitrages der privaten Krankenversicherung, als auch der gesetzlichen Krankenversicherung kann dafür sorgen, dass die Leistungen der Krankenkasse zum ruhen kommen. Dies bedeutet das nur noch akute Schmerzbehandlung von der Krankenkasse behandelt wird, alles darüber hinaus muss in Eigenleistung bezahlt werden. Auch tritt der Versicherungsschutz der privaten und gesetzlichen Krankenkasse erst dann wieder ein, wenn die gesamten Rückstände beglichen sind und gleichzeitig den aktuellen monatlichen Beiträgen Folge geleistet wird. Je nach Krankenkasse werden für säumige Beiträge extrem hohe monatliche Verzugszinsen berechnet, sodass eine Nichtzahlung des Beitrages enorm negative finanzielle Folgen haben kann.

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