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Auszahlung Versicherungsleistungen

Die Auszahlung der Versicherungsleistungen bedeute in der privaten Krankenversicherung, dass die Krankenkasse ihren Versicherten nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Kosten für die Behandlung erstattet. Hierbei muss beachtet werden, dass nur die Kosten erstattet werden, welche von den Versicherungsleistungen auch gedeckt werden. So kann eine Auszahlung von Versicherungsleistungen nicht erfolgen, wenn die Behandlung nicht in der Versicherungspolice vermerkt ist. Im Gegensatz zu diesem Prinzip stehen die gesetzliche Krankenversicherungen und ihr Abrechnungsmodell. Hier erfolgt eine direkte Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse, sodass Versicherte nur eventuell anfallende Mehrkosten zu tragen haben.

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