
Eigenverantwortung
Der Gesetzgeber fordert von Versicherten mehr Eigenverantwortung. Dafür hat er zahlreiche Reformen im Gesundheitswesen erlassen. Unter Eigenverantwortung ist zu verstehen, dass ein Versicherter durch Zahlung des Beitrages nicht sämtliche Leistungen erhält, sondern diese begrenzt sind und damit im Krankheitsfall den Versicherungsnehmer absichern sollen. Mit den Beiträgen müssen alle Versicherungsleistungen abgedeckt werden. Um dauerhaft eine gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen ist jeder Versicherte zur Eigenverantwortung aufgerufen. Darunter verstehen die Krankenkassen, dass neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch sinnvolle Zusatzversicherungen durch den Versicherungsnehmer abgeschlossen werden, welche ergänzend ein Gesamtpaket ergeben.