
Ruhensversicherung
Für Menschen die aus verschiedensten Gründen sich zurzeit nicht mehr privat versichern können, bieten die privaten Krankenversicherungen eine so genannte Ruhensversicherung an. Dies bedeutet das die private Krankenversicherung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ruht, ohne das der Versicherte monatliche Beiträge zu entrichten hat. Dies ist beispielsweise eine gute Möglichkeit für Menschen die arbeitslos werden, aber in absehbarer Zeit wieder in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten werden, welches ein Einkommen verspricht das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Nur so ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung überhaupt wieder möglich. Sollte die Ruhensversicherung länger als sechs Monate andauern, wird nach dem Wiedereintritt ein Aufschlag auf den Versicherungsbeitrag erhoben, um die versäumten Rückstellungen auszugleichen.