
Mutterschutzfristen
Zum Schutz werdender Mütter und für die erste Zeit nach der Geburt des Kindes bestehen sogenannte Mutterschutzfristen. Diese Fristen dienen dazu, das ungeborene Leben vor der Geburt und die Mutter vor und nach der Geburt, vor zu hohen Anstrengungen zu schützen. Die Mutterschutzfristen bewegen sich in einem Rahmen von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Die die Zeit vor der Geburt besteht die Möglichkeit die Frist vonseiten der werdenden Mutter zu widerrufen, die Zeit nach der Geburt hingegen kann nicht widerrufen werden und muss verbindlich in Anspruch genommen werden.