
Abteilungspflegesatz
Der Abteilungspflegesatz wird benötigt, um die Leistungen der selbständigen Abteilungen in einem Krankenhaus abrechnen zu können. Hierbei handelt es sich um Leistungen, welche nicht über Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgerechnet werden können. Darin sind sämtliche pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten aufgeführt, die in den unterschiedlichen Abteilungen erbracht werden. Jede Selbständige Abteilung hat ihren eigenen vereinbarten Abteilungspflegesatz, welche vor allem für besondere Einrichtungen innerhalb eines Krankenhauses angewendet werden sollen. Darunter fallen überwiegend Behandlungen von Querschnittsgelähmten, Schädel-Hirn-Verletzungen, Schwerbrandverletze, Onkologie-Patienten, Aids-Patienten, Dialyse-Patienten und die Intensivbehandlung von Säuglingen.