
Versicherungsfremde Leistungen
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gelten Zahlungen oder auch die Gewährung von Geldwerten Vorteilen, zu welchen die Versicherer dem Grundsatz nach nicht in die Versicherung gehören, als Versicherungsfremde Leistungen. Beispiele hierfür aus der gesetzlichen Krankenversicherung wären: Leistungen während der Schwangerschaft, Mutterschaftsgeld, Beitragsfreie Familienversicherung, Empfängnisverhütung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch. Wegen der Debatte der finanziellen Entlastung für die Krankenkassen wird überlegt, ob versicherungsfremde Leistungen gestrichen werden sollen.