
Eigenanteil
Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu ihrem Versicherungsbeitrag einen Eigenanteil leisten. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung errechnet sich prozentual aus dem Gehalt des Arbeitnehmers. Dabei wird die Hälfte des errechneten Beitrages vom Arbeitgeber übernommen, die andere Hälfte fällt unter den Eigenanteil und muss somit vom Arbeitnehmer bezahlt werden. Die Höhe des Eigenanteils ist auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung vermerkt. Der Arbeitgeber überweist zusammen mit dem Eigenanteil des Arbeitnehmers beide Hälften in einem Betrag an die entsprechende Krankenversicherung.