eigenanteil

Eigenanteil

Gesetzlich Krankenversicherte müssen zu ihrem Versicherungsbeitrag einen Eigenanteil leisten. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung errechnet sich prozentual aus dem Gehalt des Arbeitnehmers. Dabei wird die Hälfte des errechneten Beitrages vom Arbeitgeber übernommen, die andere Hälfte fällt unter den Eigenanteil und muss somit vom Arbeitnehmer bezahlt werden. Die Höhe des Eigenanteils ist auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung vermerkt. Der Arbeitgeber überweist zusammen mit dem Eigenanteil des Arbeitnehmers beide Hälften in einem Betrag an die entsprechende Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.