
Mitgliedschaft
Unter eine Mitgliedschaft wird das bestehen eines Versicherungsvertrages mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verstanden. Hierbei ist vor allem zu unterscheiden, auf welchen Voraussetzungen solch eine Mitgliedschaft beruht. Bei den meisten Versicherten handelt es sich bei solch einer Mitgliedschaft um eine so genannte Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass dem Versicherten keine andere Möglichkeit bleibt, als sich in einer der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern. Etwas anders sieht es hingegen aus, wenn die Möglichkeit besteht, sich sowohl freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ in der privaten Krankenversicherung zu versichern.