
Zahnbehandlung PKV
Eine Zahnbehandlung in der PKV ist von den Grundleistungen nicht anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Zahnbehandlung eines Privatpatienten läuft in der Regel ebenfalls so ab, dass erst einmal das vollständige Gebiss untersucht wird. Unterschiede sind vor allem dann festzustellen, dass gleich hochwertige Materialien verwendet werden. Die Kosten hierfür, bekommt man als Privatpatient von seiner privaten Krankenversicherung natürlich wieder erstattet. Wird Zahnersatz benötigt, wird in der privaten Krankenversicherung je nach Tarif, bis zu 90 % der Zahnersatzkosten erstattet.