
Rentner
Personen, welche ihren Lebensunterhalt mit Hilfe von einer gesetzlichen oder privaten Rentenzahlung bestreiten gelten als Rentner. Die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und die Landesversicherungsanstalt (LVA) gelten als gesetzliche Rentenversicherungsanstalten. Diese Anstalten gewähren Personen mit einem Rentenanspruch, Altersruhegeld, flexibles Altersruhegeld, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenrente. Geht ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung in Rente, so wird er auch Mitglied in der Krankenversicherung für Rentner. Allerdings muss hier ein Rentenanspruch vorhanden und die Rente beantragt sein. Zudem muss die Vorversicherungszeit eingehalten worden sein.