
Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann unter Umständen sozialversicherungspflichtig sein und sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, so fern einige Grundvoraussetzungen erfüllt sind. So muss eine aktive Beteiligung am Betrieb erfolgen, welche mit einem entsprechenden Entgelt entlohnt wird. Für Geschäftsführer wird ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren durchgeführt, welches darüber entscheidet, ob eine Sozialversicherungspflicht gegeben ist, oder ob dem Geschäftsführer die Wahl der Versicherungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bleibt. Zur Sicherheit des Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sollte dies immer von einem Anwalt mit dem Fachgebiet Sozialrecht überprüft werden.