
Anzeige Versicherungsfall
Eine Anzeige eines Versicherungsfall hat immer vom Versicherungsnehmer bzw. auch durch das Unternehmen, über das der Versicherungsnehmer versichert, ist zu erfolgen. So muss die Anzeige des Versicherungsfall unmittelbar nach dem Eintreten des Selbigen erfolgen. Sollte ein Versicherungsfall nicht direkt angezeigt werden, kann es zu Problemen mit der Kostenübernahme kommen, da nicht mehr eindeutig geklärt werden kann, in wie Weit der Versicherungsfall auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen ist. Für das Anzeigen von Versicherungsfällen für ein Unternehmen gelten weitere Regelungen, wie beispielsweise, dass angezeigt werden muss, wenn ein Mitarbeiter länger als drei Tage Krank geschrieben ist oder wenn eine Verletzung während der Arbeitszeit erfolgt ist.