
Entgeltgrenzen
Entgeltgrenzen regeln verschiedene Einkommensstufen. Diese sind verbunden mit unterschiedlichen Auflagen, Rechte und Pflichten. Geringverdiener erhalten 400 Euro monatlich, Geringverdienste für Auszubildende erlauben einen zusätzlichen Bruttoverdienst von 325 Euro monatlich und Rentner haben die Möglichkeit, einen Hinzuverdienst von 400 Euro monatlich zu bekommen. Diese Entgeltgrenzen sind wichtig, um eine klare Regelung zu haben. Verdient zum Beispiel ein Rentner mehr als 400 Euro brutto, steht diesem die Zahlung der Rente nicht mehr zu, weil er dann als erwerbsfähig gilt. Für die Familienversicherung gilt eine Entgeltgrenze von 360 Euro monatlich.