
Schwerstpflegebedürftige
Schwerstpflegebedürftige sind u. a. Schlaganfall-Patienten oder Koma-Patienten. Schwerstpflegebedürftige gehören der Pflegestufe III an und sind Personen, die rund um die Uhr, also auch während der Nacht, Hilfe und Pflege bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und der Mobilität benötigen. Darüber hinaus haben schwerstpflegebedürftige Personen mehrmals in der Woche Anspruch auf Hilfe bei Haushaltsarbeiten. Der medizinische Dienst der Privaten Krankenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt die jeweilige Pflegestufe. Bei der Pflege stufen die Privaten Krankenkassen und die Gesetzlichen Krankenkassen die Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen ein. Die schwerste Art der Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegestufe III, die so genannte Schwerstpflegebedürftigkeit dar.