
Attestkosten
Wird ein Attest benötigt, handelt es sich hier um eine Bescheinigung über eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. In der Regel muss dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit immer ein Attest vorgelegt werden. Wird dieses Attest beim Arzt ausgestellt, entstehen Attestkosten. Diese Kosten sind nicht sehr hoch, müssen allerdings vom Patienten selbst bezahlt werden. Wird allerdings für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein Attest für die Risikoprüfung benötigt, übernimmt diese Kosten die jeweilige PKV nur dann, wenn das Mitglied in die PKV aufgenommen wird. Wird dieses abgelehnt, müssen die Kosten selbst getragen werden.