
Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte
Alle Versicherungsnehmer, welche nicht versicherungspflichtig sind, gelten demnach in der Krankenversicherung als freiwillig krankenversichert. Die Rede ist von Selbstständigen, Freiberuflern, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten und Angestellte, welche über ein Einkommen verfügen, welches über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Beamte und Beamtenanwärter erhalten zum Beispiel einen Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte. Diese Personengruppe bezieht kein Gehalt, sie erhalten einen Sold und müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Dieser Beitragszuschuss beträgt für Beamte und Beamtenanwärter etwa fünfzig bis achtzig Prozent zu den normalen Krankheitskosten. Gemessen wird dies an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.