
Listenmeldung
Die Listenmeldung stellt eine vereinfachte Anmeldung von Arbeitnehmer bei einer Krankenversicherung da. Das Verfahren der Listenmeldung ist aber nur dann möglich, wenn Arbeitnehmer nur für einen bestimmen Zeitpunkt in einem Unternehmen beschäftigt werden. Hier gilt eine Zeitdauer von 6 Tagen in einem Monat als absolute Höchstgrenze. Die Listenmeldung ermöglicht Arbeitgebern die vereinfachte Anmeldung und nimmt dabei Rücksicht auf die zeitliche Komponente. So gehen die Versicherungen davon aus, wenn kurzfristig viele Arbeitnehmer verpflichtet werden müssen, dass das Unternehmen entsprechend Arbeiten durchzuführen hat. Hierbei ist aber zu beachten, dass solch eine Listenmeldung nur dann möglich ist, wenn bei der Einstellung der Arbeitnehmer bereits vorab schon sicher ist, dass es sich hierbei nur um ein temporäres Arbeitsverhältnis handelt.