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Studenten
Studenten haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich versichern zu können. Die Auswahlmöglichkeit besteht aber nur, wenn es keine Chance gibt, sie kostenfrei in die Familienversicherung aufnehmen zu können. Auch die Pflichtversicherung zum Beispiel über eine Hinterbliebenenrente hat Vorrang vor der eigenen Krankenversicherung.
Einige Krankenkassen haben Sondertarife für die Studenten, bei denen ein ermäßigter Beitragssatz erhoben wird. Als Bemessungsgrundlage für den Beitrag wird dabei nicht das tatsächliche Einkommen angesetzt, sondern der volle Satz, den sie als Bafög bekommen würden, wenn sie gar kein Einkommen hätten und auch keinen Unterhalt von den Eltern erhalten würden. Der Beitragssatz wird vom Bundesministerium jedes Jahr neu festgelegt.
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