
Angeborene Leiden
Man spricht von angeborenen Leiden, wenn ein Mensch an Krankheiten leidet, welche er bereits bei der Geburt hatte. Das können Behinderungen sein, wie zum Beispiel das Down-Syndrom, oder aber auch ein Herzfehler. Diese Beispiele gehören zu den typischen Leiden, welche als angeborene Leiden gelten. Dabei handelt es sich um Krankheiten, welche einen meist das gesamte Leben begleiten und dabei den Krankenkassen hohe Behandlungskosten entstehen. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, welche für die Behandlung von angeborenen Leiden entstehen genauso, wie es auch die privaten Krankenversicherungen machen. Sind beide Elternteile Mitglieder in der GKV, ist das Kind automatisch bei den Eltern mitversichert. In der PKV ist dies anders, hier muss erst ein Vertrag abgeschlossen werden.