Wechselrecht und Infos für bereits private Versicherte
Aufklärung zum Thema § 204 VVG Versicherungsvertragsgesetz vom Spezialisten
 
Kolumne von Eduard Maier:
 
Wir arbeiten auch mit Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen und intensivieren diese Arbeit weiter. Über das Thema der Möglichkeiten des § 204 VVG und welche oft sehr lukrativen Alternativen  für privat Versicherte bestehen, nämlich ihren bestehenden Vertrag zu verbessern, kann mancher Versichert oft erst verstehen, wenn er sich ausführlich beraten lässt. Den Gesetzestext finden Sie hier http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html
 
PKV-Berater Eduard Maier (Telefon 0721 9351515)  zeigt Ihnen gerne,  wie er Mandanten beraten hat, die in Einzelfällen sogar mehr als 1.000 &euro eintausend Euro pro Monat einsparen konnten. Mancher privat Versicherte gibt schließlich viel Geld für seine Krankenversicherung aus, mehr wirklich notwendig ist. Das muss  nicht immer sein.
 
Speziell:  Eine Umstellung ist auch oft mit Gesundheitsfragen der Versicherten verbunden. Aber das geschieht nur, wenn der neue Tarif mehr Leistungen enthält. Die Gesellschaften bieten solche Tarife  oft gar nicht erst an und machen lieber Vorschläge für Tarife, die dann nicht immer die beste Lösung für den Versicherten beinhalten. Und die Gesundheitsprüfung wird auch oft missverstanden. Damit wird die Tragweite der Möglichkeiten des § 204 VVG von vielen privat Versicherten unterschätzt oft gar nicht wichtig ausgenutzt. Denn die Versicherten nehmen an, die Gesellschaft könnte gar wegen der veränderten Gesundheitsverhältnisse zukünftig Leistungen  ablehnen oder gar ausschließen. Das geht schon gar nicht.
 
Und nicht wenige wechseln deshalb nicht, weil sie glauben, der neue Tarif könnte ja auch teurer werden. Das ist zwar of gar nicht falsch, aber, ganz großes ABER&hellip
 
Beispiel: Mandanten, Jahrgang 1941, 73(!) Jahre alt. Ihm konnte ein Angebot unterbreiten werden , wie er statt bisher fast 500 &euro pro Monat für ca 120 &euro/Monat (einhundertdreiundzwanzig!) in diesem Alter wechseln konnte, inclusiv Pflegepflichtversicherung und weiterhin mit 2-Bettzimmer-  und Kostenerstattung für Chefarzt im Krankenhaus Zahnarztkostenerstattung.
 
In diesem Fall lag die tatsächliche Prämie, die der Versicherer intern kalkuliert bei fast 460 &euro. Die niedrige Prämie von ca 70 &euro nur für die Krankheitskostenversicherung ohne Pflegetarif war in diesem Fall so niedrig, weil der Versicherte in den letzten ca 35 bis 40 Jahren  eine Altersrückstellung zu einem Rentenbarwert von über 60.000 &euro angespart hatte. Und dieses Geld führt dann zu einer sofortigen Beitragssenkung.