Beamte in Hamburg bekommen bald GKV-Zuschuss

Beamte in Hamburg konnten bisher zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung zwar wählen, mussten jedoch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse bisher in voller Höhe selbst tragen wenn Sie sich für diese entschieden haben.
 

Für die meisten Beamten in Hamburg (und auch in allen anderen Bundesländern) war deshalb die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung in fast allen Fällen die bessere Wahl. Der Hamburger Senat hat nun beschlossen dass sich dies ab August 2018 ändern soll.

 

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Was genau ist neu?

 

Das einzig wirklich neue an dieser Änderung ist, dass der Senat künftig den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenkasse auch für Beamte zahlen will, so wie dies für normale Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft sonst auch üblich ist. Die Beamten in Hamburg können genau wie bisher auch zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe in Kombination mit der privaten Krankenversicherung wählen.

 

Was ist daran gut? Was schlecht ?

 

Bei der Entscheidung für die gesetzliche Krankenkasse besteht ein Vorteil darin, dass für die Aufnahme keine Gesundheitsprüfung nötig ist.
Für Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die private Krankenversicherung wechseln können ist dies natürlich ein deutlicher Vorteil, da sich der Dienstherr nun auch an den Kosten der Krankenkasse beteiligt.


Ebenfalls gut ist diese Regelung für Beamte mit mehreren Kindern, da Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert werden können. Inwieweit dies jedoch für den Einzelnen zutrifft muss von Fall zu Fall genau berechnet werden, da Kinder vom Dienstherrn ebenfalls 80 % Beihilfe erhalten, und somit nur die restlichen 20 % privat abgesichert werden müssen. Ein 30-jähriger Beamter mit drei Kindern zahlt so in der Regel weniger als 300 EUR monatlich und ist damit bereits auf Privatversicherungsniveau abgesichert.
 

In der gesetzlichen Krankenkasse würde ein Hamburger Beamter (Besoldungsstufe A12) bei Bezügen von 3542 EUR und einem Beitragssatz von derzeit rund 15,5 % heute einen GKV- Beitrag von rund 550 EUR bezahlen.

Um genauso gut abgesichert zu sein wie ein Beamter in der privaten Krankenversicherung müssten jedoch noch entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die ebenfalls bei vier Personen (ein Beamter mit drei Kindern) noch einmal mit mindestens 100-150 EUR Monatsbeitrag zu Buche schlagen.
 

Selbst wenn der Beamte später den "Arbeitgeberanteil" in Höhe von ca. 250 EUR bekommt, muss am Ende mehr Geld ausgegeben werden, um das gleiche Niveau in der Absicherung zu erreichen.

Entsprechende Steigerungen bei den Bezügen sind in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt. Denn mit dem Einkommen steigt auch der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.
In der privaten Krankenversicherung für Beamte hingegen ist der Beitrag nicht vom Einkommen abhängig.


 

Als sehr schwierig wird sich diese Regelung ebenfalls für die Beamten erweisen, die während des aktiven Dienstes das Bundesland wechseln. Solange nämlich diese Regelung nicht einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt wird, müssen Beamte nach einem Umzug wieder die vollen GKV-Beiträge selbst finanzieren.

 

Wie sieht es im Alter aus?

 

Auch als Pensionär in Hamburg sieht die Rechnung nicht wesentlich anders aus. Da Beamte in Pension (und auch deren Ehepartner) weiterhin 70 % Beihilfeanspruch haben, müssen als Pensionär auch nur 30 % privat abgesichert werden. Ist der Pensionär hingegen gesetzlich krankenversichert, berechnet sich der Beitragssatz wie in der aktiven Dienstzeit auch nach dem Einkommen. Berücksichtigt man darüber hinaus die Tatsache, dass der effektive Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse während der letzten Jahrzehnte im Schnitt um über 5 % pro Jahr gestiegen ist, kann heute davon ausgegangen werden, dass ein Hamburger Beamter in Pension durch die neue Änderung auch nicht wesentlich besser gestellt sein wird.
 

Selbst wenn die private Krankenversicherung für die verbleibenden 30 % ein paar Euro teurer sein sollte als die Variante in der gesetzlichen Krankenkasse, so reichen normalerweise die während der aktiven Dienstzeit eingesparten Beiträge aus, um diese Differenz abzudecken. Gerade im Pensionsalter werden regulär auch die meisten Leistungen bezogen. Auch hier ist das deutlich bessere Leistungsniveau innerhalb der privaten Krankenversicherung für die meisten Pensionäre sicher das wichtigste Entscheidungskriterium.

 

Unser Fazit

 

Sicher wird für den einen oder anderen die neue Regelung eine finanzielle Erleichterung bringen. Für die große Masse der Beamten in Hamburg dürfte es aus heutiger Sicht aber eher eine Schlechterstellung sein, die gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Darüber hinaus darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und der Beihilfe für Beamte in Hamburg nicht garantiert sind. Die Leistungen in einem privaten Versicherungsvertrag hingegen dürfen nicht einfach so gekürzt oder zum Nachteil des Versicherten verändert werden.

 

Mehr Informationen und Vergleiche gibt es hier: Krankenversicherung für Beamte

 

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